Angeln in Behrensdorf am Leuchtturm

 

Wettangeln 5.Juni 2010

 

 

Vorbereitung

Maschinenprobelauf

 

Alles gespannt - gleich gehts los

Start

gemessen-notiert

so sehen Sieger aus

erst draußen...

...dann in der Kneipe

1. Ernie+Andy 2226 Punkte

2.Mario+Manuel 1702

3. Jörg +Christian 1401

4. Volker+Malte 1176

5.Peter +Mo 1023

6. Stephan +Mirga 811

7. Peter +Uwe 701

8. Christian +Thomas 567

9. Herbert +Klaus 450

10. Ulli +Marlon 430

20 gestartete Boote - alle kamen wieder! Es siegte die Strategie : strahlendes Wetter, nicht unbedingt Dorschwetter-

daher setzten die Sieger auf Schollen (17Schollen) und haben so gewonnen (Gesamt :92 Fische)

Größter Fisch 64 cm gefangen von Malte Nebatz

 

 
Man kann am Strand vom Ufer aus  "Brandungsangeln" oder , so wie auf dem Foto
zu sehen, mit der Watthose bis zur Sandbank - oder mit dem Bellyboat  weiter hinaus.
 
 
Viele hier haben ein eigenes kleines Boot - max 40 PS Außenborder -grössere sind nicht gestattet wegen des grösseren Tiefganges.
Über den  Winter lagern die Boote hier am Haus - im Sommer in einem abgezäunten Bootslagerplatz hinter dem Deich. Den Transport der Boote v. Lagerplatz ins Wasser und wieder zurück übernimmt ein extra angeschaffter Trecker.
in der Saison  Bootslager hinter dem Deich
Winterlager für die Boote
 
Zum Landessportfischerverband Schleswig-Holstein e.V.
 

(siehe auch § 27 Landesfischereigesetz)

Wer in den Binnen- und Küstengewässern Schleswig-Holsteins fischen möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. In Schleswig-Holstein erhält in der Regel nur derjenige einen Fischereischein, der eine Fischereischeinprüfung erfolgreich abgelegt hat.

Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt.

Personen, die ihre Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein haben und keinen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen, können für die Dauer von höchstens 40 aufeinanderfolgenden Kalendertagen einen sogenannten Urlauberschein erhalten.

Gültig gemacht wird der Fischereischein und Urlauberschein durch Kauf einer Fischereiabgabemarke für das jeweilige Kalenderjahr.

Fischereischeine, Urlauberfischereischeine und Fischereiabgabemarken sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden erhältlich.

Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe setzt das Land zur Förderung der Fischbestände, der Gewässer und der Fischerei ein. Beispielsweise werden Wiedereinbürgerungen von bedrohten Fischarten, der Bau von Fischwegen und bestimmte Schulungen für Anglerinnen und Angler bezuschusst.